Entgeltfortzahlung berechnen — § 3 EFZG
Beginn des Arbeitsverhältnisses, Krankheitszeitraum und Monatsgehalt angeben — der Rechner ermittelt Anspruchsdauer (bis zu 6 Wochen) und die Höhe der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Angaben zur Erkrankung
Beginn des Arbeitsverhältnisses und Krankheitszeitraum angeben — das Ergebnis wird automatisch berechnet.
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Rechtsgrundlage: § 3 EFZG (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) — bis zu 6 Wochen (42 Kalendertage) Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber nach 4-wöchiger Wartezeit (Abs. 3), Wiederholungserkrankung nach Abs. 1 Satz 2 nur bei 6 Monaten Krankheitsfreiheit oder 12 Monaten seit Erstauftreten. Danach Krankengeld durch die Krankenkasse (§ 44 SGB V).
Über dieses Werkzeug
Berechnet die Anspruchsdauer nach dem Lohnausfallprinzip (§ 4 EFZG) sowohl nach der BAG-bestätigten Arbeitstage-Methode als auch der in der Praxis verbreiteten 30-Tage-Pauschale — inklusive der Wiederholungserkrankungs-Regel, die bestimmt, ob eine neue 6-Wochen-Frist beginnt oder die bereits genutzten Tage angerechnet werden. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser.
Was dieser Rechner nicht abbildet
5 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
- Regelmäßig geleistete Überstunden/Zulagen werden nicht automatisch erkannt — nach BAG-Rechtsprechung zählen sie mit, hier bitte im Monatsgehalt bereits einrechnen.
- Regionale Feiertage werden bei der Arbeitstage-Methode nicht berücksichtigt (nur Montag–Freitag als Arbeitstag gezählt) — kann die Arbeitstage-Zahl leicht verschieben.
- Keine Prüfung eines Verschuldens an der Erkrankung (§ 3 Abs. 1 EFZG schließt verschuldete Arbeitsunfähigkeit aus, z.B. grobe Selbstgefährdung).
- Keine Berücksichtigung tarifvertraglicher oder einzelvertraglicher Besserstellungen (z.B. längere Fortzahlung als 6 Wochen).
- Keine Berechnung der konkreten Krankengeld-Höhe selbst — nur das Datum, ab dem die Krankenkasse zuständig wird.
Dieser Rechner ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.