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Entgeltfortzahlung berechnen — § 3 EFZG

Beginn des Arbeitsverhältnisses, Krankheitszeitraum und Monatsgehalt angeben — der Rechner ermittelt Anspruchsdauer (bis zu 6 Wochen) und die Höhe der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Berechnung ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es wird nichts an einen Server übertragen.

Angaben zur Erkrankung

Beginn des Arbeitsverhältnisses und Krankheitszeitraum angeben — das Ergebnis wird automatisch berechnet.

Vorlage:
Für die 4-Wochen-Wartezeit nach § 3 Abs. 3 EFZG.
Laut ärztlicher Bescheinigung, bzw. voraussichtliches Ende.
Beide Methoden sind in der Praxis üblich, das Gesetz schreibt keine vor. Arbeitstage-Methode ist BAG-bestätigt (Urteil 15.02.1978, 5 AZR 739/76).
Bereits früher wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig gewesen — betrifft die 6-Wochen-Grenze nach § 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG.
Erscheint auf dem PDF-Nachweis, optional.

Über dieses Werkzeug

Berechnet die Anspruchsdauer nach dem Lohnausfallprinzip (§ 4 EFZG) sowohl nach der BAG-bestätigten Arbeitstage-Methode als auch der in der Praxis verbreiteten 30-Tage-Pauschale — inklusive der Wiederholungserkrankungs-Regel, die bestimmt, ob eine neue 6-Wochen-Frist beginnt oder die bereits genutzten Tage angerechnet werden. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser.

Was dieser Rechner nicht abbildet

5 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
  1. Regelmäßig geleistete Überstunden/Zulagen werden nicht automatisch erkannt — nach BAG-Rechtsprechung zählen sie mit, hier bitte im Monatsgehalt bereits einrechnen.
  2. Regionale Feiertage werden bei der Arbeitstage-Methode nicht berücksichtigt (nur Montag–Freitag als Arbeitstag gezählt) — kann die Arbeitstage-Zahl leicht verschieben.
  3. Keine Prüfung eines Verschuldens an der Erkrankung (§ 3 Abs. 1 EFZG schließt verschuldete Arbeitsunfähigkeit aus, z.B. grobe Selbstgefährdung).
  4. Keine Berücksichtigung tarifvertraglicher oder einzelvertraglicher Besserstellungen (z.B. längere Fortzahlung als 6 Wochen).
  5. Keine Berechnung der konkreten Krankengeld-Höhe selbst — nur das Datum, ab dem die Krankenkasse zuständig wird.

Dieser Rechner ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.